Mittwoch, 22. Januar 2020

Flüchtlinge ins private Sicherheitsgewerbe ?


Sprachtraining und Einstieg in die Sicherheitsbranche für Arbeitsuchende mit Migrationshintergrund (SESAM)
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Ziel dieses Kurses ist es, das Sprachniveau der Teilnehmer durch das Vermitteln, Anwenden, Erklären und Erfahren von Fachbegriffen des Rechts, der Sicherheitstechnik sowie der Thematik „Umgang mit Menschen“ so zu verbessern, dass diese nach Abschluss der fachsprachlichen Ausbildung in einen Vorbereitungslehrgang zum Erwerb der IHK-Sachkunde wechseln können. Die Schulung wird im Rahmen einer Kleingruppe bis maximal 10 Personen und im Umfang von 6 UE pro Tag absolviert.
Inhalte
· Rechtskunde – Begriffe und Wortschatz
· Kommunikation / Umgang mit Menschen – Begriffe und Wortschatz
· Vokabular Sicherheitstechnik und Unfallverhütung
Dauer
120 UE / 4 Wochen 
Durchführungsform
Teilzeit 
individuellen Einstieg:
Nein
Abschlussart
interne Prüfung
Zielgruppen
Arbeitssuchende mit Migrationshintergrund und Sprachniveau mind. B1
Zugang
Führungszeugnis ohne Eintrag
Preis
Auf Anfrage
Förderung
AVGS
Abschlussbezeichnung
interne Prüfung
Zertifizierungen
HZA Hanseatische Zertifizierungsagentur
Anmeldeschluss
Termine
Auf Anfrage 
Veranstaltungsorte
Auf Anfrage 
Ansprechpartner 
Herr
Lars
Burdyna
+49.40.3258420
Berlin
Herr
Mario
Reimann
+49.30.206097700
Bildungsanbieter
KG Protektor GmbH & Co
Steintorwall 4 / Glockengießerwall
20095 Hamburg
Datum
aktualisiert: 06.08.2019

 Protektor, eine vom BDSW zertifizierte Ausbildungsstätte des privaten Sicherheitsgewerbes, erschließt also mindestens seit  Mitte des Jahres 2019 den Markt der seit 2015 Zugewanderten, wie man sieht mit minimalen Bildungsansprüchen.Der BDSW fordert ein Spartengesetz für das private Sicherheitsgewerbe.  Klar ist jedoch, dass man damit die Bildungsdefizite nicht wegbekommt, auch wenn man die schönsten Standards ins Gesetz oder sonstwo hineinschreibt. Man denke an die Abbrecherquote bei den Azubis des Sicherheitsgewerbes, die über 50 Prozent liegt.

Falschparker-Kontrollen durch private Dienstleister illegal

OLG Frankfurt

Bild  online 21.1.2020, 13.49 Uhr

TROTZ OLG-URTEIL
Frankfurt will Falschparker-Kontrollen nicht ändern
019 nahm Frankfurt insgesamt 4,8 Mio Euro über Knöllchen für Verkehrsverstöße wie Falschparken ein2019 nahm Frankfurt insgesamt 4,8 Mio Euro über Knöllchen für Verkehrsverstöße wie Falschparken einFoto: Bernd Wüstneck / dpa
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veröffentlicht am 21.01.2020 - 13:49 Uhr
Frankfurt - Im November entschied das Oberlandesgericht, dass Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister rechtswidrig ist. Am Montag wurde das Urteil für rechtskräftig erklärt.
Nun erklärt die Stadt Frankfurt, sie wolle auch nach der „Knöllchen“-Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) ihre Kontrollen gegen Falschparker im gleichen Umfang beibehalten. Dafür werde nicht nur zusätzliches Personal benötigt, sondern ebenfalls mehr Parkautomaten, die in Bewohnerparkgebieten aufgestellt werden sollen.
Aktuell sind in Frankfurt 30 private und 120 städtische „Knöllchenschreiber“ im Einsatz. Auch andere Kommunen arbeiten mit Privaten. Trotz theoretischer Rückzahlungsansprüche dürften die Folgen für Frankfurt überschaubar bleiben: Laut Ordnungsamt werden Daten abgeschlossener Vorgänge nach drei Monaten gelöscht. Und: Nur über Aktenzeichen und Zeugennamen lässt sich klären, ob Strafzettel von Privaten ausgestellt wurden.



Donnerstag, 16. Januar 2020

Enquetekommission „Die Sicherheitsarchitektur des Landes und das private Sicherheitsgewerbe"


Ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz auf der Basis der vom BDSW vorgelegten Eckpunkte soll Anerkennung für das Sicherheitsgewerbe bringen, vor allem aber Probleme der Praxis lösen und den Interessen der größeren Firmen des  privaten Sicherheitsgewerbes dienen. 
Ohne Zweifel wäre es gut, die mit einem Gesetz  über die privaten Sicherheitsdienste verbundenen Probleme noch vor dem Referentenentwurf gründlich aufzubereiten, es sind dies vor allem die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit des privaten Sicherheitsgewerbes, eine Neuordnung der öffentlichen Auftragsvergabe, Standards für die Zulassung von Firmen, Ausbildungsstandards, waffengesetzliche Regelungen , die Grenzen zwischen hoheitlichen und privaten Sicherheitsleistungen(Gewaltmonopol, hoheitliche Aufgaben).
Aus der Sicht des Bürgers und wohl auch des Gesetzgebers sollte die Sache jedoch umfassender und gründlicher angegangen werden.
Dazu könnte gemäß GO des Deutschen Bundestags eine Enquetekommission eingesetzt werden.
Folgende Themenkomplexe  wären  zu bearbeiten:
Welche Rolle spielen die privaten Dienste bereits in der Sicherheitsarchitektur des Landes? Wie ist der Bürger durch die Privatisierung von Sicherungsaufgaben betroffen?
Eine Hauptaufgabe dieser Kommission wäre es, den gesamten Prozess der Auslagerung ursprünglich öffentlicher Sicherheitsleistungen auf Private zu evaluieren. Wie es scheint hat es diesen Versuch bisher noch nicht gegeben. Die Folgen für die öffentlichen Haushalte, aber auch für die Polizei wären zu ermitteln. Konnte sich die Polizei verstärkt anderen, möglicherweise neuen Aufgaben widmen? Welche rechtlichen Probleme haben sich durch den Prozess der Aufgabenverlagerung ergeben? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit von Polizeien und privaten Sicherheitsdiensten?(Kooperationsvereinbarungen auf Länderebene)
Gibt es einen illegalen Graubereich?
Welche gesellschaftlichen Ursachen hat der wachsende Bedarf an Sicherheitsdienstleistungen? Warum stößt die Verschärfung der Ausbildungsstandards für das Sicherheitsgewerbe so deutlich an reale Grenzen, erinnert sei an die Abbrecherquote bei den AZUBIS des Sicherheitsgewerbes?
Den Bürger interessiert möglicherweise noch mehr , welche Rolle die vielen kleinen Detekteien vor Ort spielen, wie verbreitet deren Einsatz in seinem privaten Umfeld bereits ist.  In welchem Maße und mit welchen Folgen werden Arztpraxen, Krankenhäuser, öffentliche Gebäude wie Gerichte  und bereits ganze Wohngebiete beschützt(Wohngebietsstreifen).
 Wie kann der Bürger gegen Firmen geschützt werden, die Observation bis in den letzten Ortsteil der Republik, auch demonstrative Observation und die Installation von Trackern und anderen illegalen Überwachungsinstrumenten anbieten.
Viele Bürger fürchten eine privat organisierte Variante eines Überwachungssystems, die durch die vielen zur Verfügung stehenden prekär beschäftigten Kurzzeitkräfte des privaten Sicherheitsgewerbes ermöglicht wird.

Dass die Bestellung einer Kommission wegen der unterschiedlichen politischen Interessen der Fraktionen schwierig sein kann, zeigte  die  kürzliche Ablehnung des Antrags der FDP zur Einsetzung einer Kommission zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur. Bei einer Enquetekommission ist „lediglich“ das erforderliche Quorum zusammenzubringen.
Nur den Entwurf des BMI abzuwarten, zu diskutieren, möglicherweise ein Hearing anzuberaumen, wird der Bedeutung des Problemkomplexes nicht mehr gerecht. Eine Aufarbeitung der Materie durch unabhängige Experten erscheint auch nötig, weil ein großer Teil der Sicherheitsforschung  in Deutschland Interessen-orientiert stattfindet.
Eine nötige, breitere öffentliche Diskussion könnte durch eine längere öffentliche Aufarbeitungsphase ebenfalls gefördert werden.
Die Schweiz kann da Vorbild sein, die , wenn ich es recht erinnere, allein schon über die Rechte und Möglichkeiten der Sozialdetektive eine breite Diskussion geführt und auch über eine Vorlage abgestimmt hat.

Sonntag, 12. Januar 2020

Deutscher Bundestag: keine große Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur

Ich beschäftige mich hier mit dem unten erläuterten FDP-Antrag, weil seine Behandlung erkennen lässt, welche Chancen mein noch zu entwickelnder Vorschlag für eine Kommission oder Enquete-Kommission „Reform der Sicherheitsarchitektur mit dem Schwerpunkt private Sicherheitsdienste und ihre Beziehungen zu den Sicherheitsorganen in Bund und Ländern“ bei den Fraktionen des Bundestags hätte.
Am Donnerstag, den 19.12.2019 hat der Deutsche Bundestag in namentlicher Abstimmung den Antrag der FDP-Fraktion Drs.19/7424 v.29.1.2019 durch Annahme einer ablehnenden Ausschussempfehlung des Innenausschusses abgelehnt. Abgegebene Stimmen: 648; 506 ja,139 nein,3 Enthaltungen;
Der Antrag trägt den etwas langen, aber dafür aussagekräftigen Titel: “Terrorismus effektiv bekämpfen-Verantwortlichkeiten klären-Einsetzung einer Kommission zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur-Föderalismuskommission III“.
FDP und Grüne traten für den FDP-Antrag ein, da sie die Gründe für das Scheitern der Sicherheitsorgane beim Attentat am Breitscheidplatz auch gerade in strukturellen Defiziten der föderalen Sicherheitsstruktur sehen, die eine Art kollektive Verantwortungslosigkeit bewirken. Am unkritischten steht die SPD-Fraktion(Uli Grötsch; Susanne Mittag, ) den Defiziten der föderalen Sicherheitsarchitektur gegenüber. Die Regierungsparteien haben wohl auch kein Interesse, dem Sicherheitsbereich und den Defiziten bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Internet-Kriminalität größere öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen. Die Linke sieht im Versagen der Sicherheitskräfte (Berliner Breitscheidplatz, NSU)eher Umsetzungsdefizite von Gesetzen. Die Regierungsfraktionen wiesen auf die in der Tat erheblichen Stellenvermehrungen bei den Sicherheitsorganen des Bundes und die konkreten anstehenden Gesetzesvorhaben Bundespolizeigesetz und Bundesverfassungsschutzgesetz  hin.
Die FDP sieht weiteren zentralen Koordinierungsbedarf u.a. beim Verfassungsschutz und die Notwendigkeit Einrichtungen im Graubereich eine gesetzliche Grundlage zu geben und damit mehr parlamentarische Kontrolle zu schaffen(GTAZ;GETZ;GIZ; NCAZ;GASIM)Bundesorgane sollen vermehrt eine Zentralstellenfunktion übernehmen.
Ob die von der FDP vorgeschlagene Kommission wirklich in einem Jahr ihre Ergebnisse präsentieren und eine große Öffentlichkeitswirkung erzielen könnte, mag bezweifelt werden. 
Dieser Antrag der FDP ist zweifellos ein Beitrag zu einer verstärkten Diskussion über die Defizite der Sicherheitsarchitektur und die Verbesserung der Arbeit der Sicherheitsorgane.

Freitag, 10. Januar 2020

Forderung nach einem Gesetz über private Sicherheitsdienste-ein alter Hut


Beispiel: Antrag der SPD-Fraktion BT-Drs. 13/3432 „Private Sicherheitsdienste“
5.1.1996

Die privaten Sicherheitsdienste expandieren bereits seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Und immer wieder taucht die Forderung nach einem Sicherheitsgesetz auf, das u.a. die Abgrenzung der polizeilichen Befugnisse von denen der privaten Sicherheitsdienste fordert.
 Es ist eher bemerkenswert, dass ein solches Gesetz nicht bereits besteht.
Die Arbeitsstäbe des Bundesinnenministeriums werden vermutlich bereits eifrig die gesamte Geschichte dieser parlamentarischen Diskussionen  und die Behördeninternen Vorgänge dazu aufarbeiten. Leider allerdings wohl noch nicht die Fraktionen, die wohl zunächst  den Referenten-Entwurf abwarten.
Es lohnt sich ein Blick in den obengenannten Antrag der SPD-Fraktion, hier der Schlussteil im Wortlaut:

„4. Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung 
Es besteht ein Bedürfnis für eine bundesrechtlich geregelte klare Abgrenzung der zulässigen Tätigkeitsbereiche und Aufgabengebiete privater Sicherungsunternehmen gegenüber den Aufgaben der Polizei. Eine Vermischung oder Vermengung oder das Entstehen von Grauzonen zwischen Staat und Privaten verbietet sich aus rechtsstaatlichen Gründen. 
Dabei ist noch zu bedenken: Die Polizei darf dort auf private Hilfe zurückgreifen, wo sie nicht selbst tätig werden darf. Das ist unproblematisch, wo Hilfe von Privaten zufällig oder unsystematisch erfolgt. Probleme werden sich indes ergeben, wo Private systematisch, möglicherweise nicht direkt im Auftrag der Polizei arbeiten. In diesen Fällen ist die Polizei nicht ver--antwortlich für die Handlungen Privater. Dies darf aber nicht dazu führen, daß unter Umgehung polizeilicher Befugnisse Erkenntnisse gewonnen und dann verwertet werden. 
Die Tätigkeit privater Sicherheitsdienste darf sich eben nicht in einer rechtlichen Grauzone abspielen. Es bedarf deshalb der gesetzlichen Festlegung derjenigen Befugnisse, die von privaten Sicherheitsdiensten ausgeübt werden dürfen. Damit wird Rechtsklarheit sowohl für die privaten Sicherheitsdienste wie auch für die betroffenen Bürger geschaffen. Da die erforderlichen umfangreichen Regelungen den Rahmen der Gewerbeordnung sprengen und darüber hinaus auch mehr regeln müssen als gewerbliches Wollen und Dürfen, ist der Erlaß eines Gesetzes über Aufgaben und Befugnisse privater Sicherheits- dienste dringend geboten. 
Angesichts des engen sachlichen Zusammenhangs zwischen den hoheitlichen Aufgaben der Polizei und denen der privaten Sicherheitsunternehmen im privaten Bereich sowie einer daran ausgerichteten staatlichen Kontrollmöglichkeit ist die Vorbereitung des Gesetzes dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern zu überweisen. „
Mit Bezug auf den vorangegangenen Post habe ich die Forderung der SPD-Fraktion aus 1996 hervorgehoben.

Mittwoch, 8. Januar 2020

Warum waren die Verbände des Sicherheitsgewerbes für die Federführung des BMI in der Gesetzgebung?

Warum waren die Verbände des Sicherheitsgewerbes für die Federführung des BMI in der Gesetzgebung?  
Die Verbände des Sicherheitsgewerbes haben dazu beigetragen, dass das „BMI“ die Federführung der Gesetzgebung bekommt.
Die offizielle Version für die Beauftragung des BMI  und nicht des BMW mit dem Gesetz für das Sicherheitsgewerbe ist u.a. die, es ginge bei diesem Aufgabenbereich immer mehr um Sicherheitsprobleme und diese seien in einem Ministerium zusammen mit Bundespolizei und Sicherheitsdiensten besser aufgehoben.
Die Frage lautete wohl auch, wo ist die Chance am größten, den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit des privaten Sicherheitsgewerbes  zu erweitern, das Gewaltmonopol des Staats auszuhöhlen, den Staat künftig auf Kernaufgaben der Sicherheit zu beschränken und selbst für das private Sicherheitsgewerbe die Übertragung von heutigen Hoheitsaufgaben  zu erreichen? Dies schien den Verbänden eher mit dem BMI möglich, das bereits für die Kooperationspartner des privaten Sicherheitsgewerbes zuständig ist.
Man hoffte in diesem Ministerium wohl auch mehr Wertschätzung zu erfahren als vorher im Wirtschaftsministerum.
Vermutlich wurden mittelfristig auch die Lobby-Chancen für  die Verbände als besser eingeschätzt.
So sitzen in den Beiräten großer Sicherheitsfirmen bereits einflussreiche Innenpolitiker als Lobbyisten, darunter mindestens ein ehemaliger Staatssekretär des Innenministeriums und der bekannte CDU-Experte für Innere Sicherheit Wolfgang Bosbach( Beirat Kötter) 
Mit der Gesetzgebung befasste Beamte sind zu Verbandsveranstaltungen  des Sicherheitsgewerbes eingeladen worden.
 Frau Dr. Mihalic, Grüne innenpolitische Sprecherin, wurde bereits zum Interview  beim DSD gebeten, in dem übrigens die kritischen Inhalte des Antrags der Grünen im Bundestag von 2014 nur ansatzweise zur Geltung kommen konnten.
Die Verbandsvertreter sind sich übrigens ihrer Expertenrolle  gegenüber der Ministerialbürokratie, aber noch viel mehr gegenüber den Bundestagsabgeordneten durchaus bewusst, wie die Lektüre des DSD, der Verbandszeitschrift des BDSW, zeigt.

Montag, 6. Januar 2020

Warum ein Gesetz für die privaten Sicherheitsdienste?

Die CDU hat die Ankündigung und das Versprechen in den Koalitionsvertrag gebracht, eine Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz vorzunehmen. Mit diesem Spartengesetz sollten die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig verbessert werden, mit dem Ziel damit für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit zu sorgen.
Verbunden war diese Ankündigung mit dem Lob, private Sicherheitsbetriebe leisteten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit.
Die Bundesinnenministerkonferenz hatte schon 2007/2008 den privaten Diensten attestiert, ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur des Landes zu sein.
Mit diesem Gesetzesvorhaben soll also auch eine politische Anerkennung verbunden sein.
Zu den Sicherheitsstandard gehören u.a. die Standards für Firmengründungen, die Ausbildung und Prüfung von Mitarbeitern, die Verlässlichkeitsprüfungen, die Bewaffnung im Bewachungsgewerbe, die Kontrolle der Firmen.
Die im BDSW zusammengeschlossenen privaten Sicherheitsfirmen machen nur einen kleinen Teil des Gewerbes aus, der größte Teil ist nicht organisiert. Es sind die vielen kleinen, z.T. wenig seriösen Firmen, die das Image der Branche negativ beeinflussen. Deshalb ist Hauptziel dieses Gesetzes  aus der Sicht des BDSW, dass sich die großen Firmen gegen die vielen kleinen Firmen absichern und schützen wollen, und zwar bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Sie wollen sozusagen die Billigkonkurrenz ausschließen, die wegen niedriger Standards beim Personal, der Ausbildung und der Ausstattung, preisgünstigere Angebote abgeben oder als Subunternehmer die Abgabe solcher Angebote ermöglichen können.
Wenn man dem BDSW mit einem derartigen Gesetz entgegenkommt, dann sollte er dazu beitragen, die Bürger vor den schwarzen Schafen seines Gewerbes zu sichern, wie das auch immer gehen mag.

Bisher finden sich die hauptsächlichen Regelungen in der Gewerbeordnung §34a.Das BMW war für die Kontrolle zuständig und ist zur Zeit bemüht, mit einigen Anfangsschwierigkeiten das neue Bewacherregister aufzubauen. Das letzte Gesetz, das Gesetz über das Bewachungsgewerbe, ist erst 2018 beschlossen worden, übrigens in der dritten Lesung nach 27 Minuten Debattenzeit.
Die Gesetzesmaterie erscheint schwierig, weil Teile der Tätigkeit privater Sicherheitsdienste auf etwas wackelige Rechtskonstruktionen wie etwa die „Beleihung“  oder  die Notwehr gestützt werden. Zudem sind viele Dinge von den Ländern geregelt worden und zwar wie üblich im Föderalismus sehr unterschiedlich. Man muss sich also auch noch die Kooperationsvereinbarungen zwischen Länderpolizeien und privaten Diensten ansehen, und fragen, wo die Grenze für Eingriffe in Grundrechte der Bürger zu ziehen sind.
Voraussetzung für ein derartiges Gesetz erscheint eine gründliche Bestandsaufnahme der realen Praxis der Kooperation  zwischen Polizeien und privaten Diensten und eine Evaluierung der Auslagerung von Sicherheitsdienstleistungen vom öffentlichen in den privaten Bereich. Ob dafür die Interessenunabhängigen Kapazitäten der Sicherheitsforschung vorhanden sind, ist zweifelhaft.

Sonntag, 5. Januar 2020

Koalitionsvereinbarung und private Sicherheitsdienste

Die Koalitionsvereinbarung von 2018 enthält manche von vielen übersehene Passagen. Darunter eine über ein zu schaffendes Spartengesetz für die privaten Sicherheitsdienste. Die Zahl der privaten Sicherheitsdienste ist inzwischen auf 6300 gewachsen. In den letzten Jahrzehnten ist ein kontinuierlicher Aufwuchs zu verzeichnen. Einige sprechen von Wildwuchs und vielen schwarzen Schafen im Gewerbe. Der Umsatz des Gewerbes soll bei etwa 8,5 Milliarden jährlich liegen. 
Zunächst der Text der Koalitionsvereinbarung im Bund von 2018.

Koalitionsvereinbarung 2018, Zeilen 5967-5970, Seite 127:


„Private Sicherheitsbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur 
Sicherheit. Durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz werden wir die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig verbessern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen.“ 
Bei der Zwischenbilanz der GroKo spielte das obige Vorhaben offensichtlich keine größere Rolle, was nichts über die gesellschafliche  Relevanz des Themas besagt. Das BMI ist inzwischen mit der Erarbeitung eines Entwurfs für ein Gesetz über private Sicherheitsdienste  beauftragt. Der BDSW schon seit einiger Zeit schwer aktiv.
Der Bürger steht inzwischen einem gewaltigen, undurchschaubar vernetzten Sicherheitsbereich gegenüber. 273000 Polizisten und 260 000 Mitarbeitern von privaten Sicherheitsfirmen. Dazu zehntausende von stundenweise Beschäftigten.
Die Perspektive für das Gesetzesvorhaben sollte sein, was dient dem Bürger, nicht, was wünscht sich der BDSW, der Bundesverband für die Sicherheitswirtschaft. Der BDSW hat bereits ein Eckpunktepapier vorgelegt.

Sicherheitsdienstleistungsgesetz: Observations-und Inkassodienste

Falls das vom BDSW geforderte Gesetz über die privaten Sicherheitsdienste doch noch   in dieser Legislaturperiode ernsthaft ber...