OLG Frankfurt
Bild online 21.1.2020, 13.49 Uhr
TROTZ OLG-URTEIL
Frankfurt will Falschparker-Kontrollen nicht ändern
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veröffentlicht am 21.01.2020 - 13:49 Uhr
Frankfurt - Im November entschied das Oberlandesgericht, dass Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister rechtswidrig ist. Am Montag wurde das Urteil für rechtskräftig erklärt.
Nun erklärt die Stadt Frankfurt, sie wolle auch nach der „Knöllchen“-Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) ihre Kontrollen gegen Falschparker im gleichen Umfang beibehalten. Dafür werde nicht nur zusätzliches Personal benötigt, sondern ebenfalls mehr Parkautomaten, die in Bewohnerparkgebieten aufgestellt werden sollen.
Aktuell sind in Frankfurt 30 private und 120 städtische „Knöllchenschreiber“ im Einsatz. Auch andere Kommunen arbeiten mit Privaten. Trotz theoretischer Rückzahlungsansprüche dürften die Folgen für Frankfurt überschaubar bleiben: Laut Ordnungsamt werden Daten abgeschlossener Vorgänge nach drei Monaten gelöscht. Und: Nur über Aktenzeichen und Zeugennamen lässt sich klären, ob Strafzettel von Privaten ausgestellt wurden.
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