Mittwoch, 22. Januar 2020

Falschparker-Kontrollen durch private Dienstleister illegal

OLG Frankfurt

Bild  online 21.1.2020, 13.49 Uhr

TROTZ OLG-URTEIL
Frankfurt will Falschparker-Kontrollen nicht ändern
019 nahm Frankfurt insgesamt 4,8 Mio Euro über Knöllchen für Verkehrsverstöße wie Falschparken ein2019 nahm Frankfurt insgesamt 4,8 Mio Euro über Knöllchen für Verkehrsverstöße wie Falschparken einFoto: Bernd Wüstneck / dpa
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veröffentlicht am 21.01.2020 - 13:49 Uhr
Frankfurt - Im November entschied das Oberlandesgericht, dass Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister rechtswidrig ist. Am Montag wurde das Urteil für rechtskräftig erklärt.
Nun erklärt die Stadt Frankfurt, sie wolle auch nach der „Knöllchen“-Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) ihre Kontrollen gegen Falschparker im gleichen Umfang beibehalten. Dafür werde nicht nur zusätzliches Personal benötigt, sondern ebenfalls mehr Parkautomaten, die in Bewohnerparkgebieten aufgestellt werden sollen.
Aktuell sind in Frankfurt 30 private und 120 städtische „Knöllchenschreiber“ im Einsatz. Auch andere Kommunen arbeiten mit Privaten. Trotz theoretischer Rückzahlungsansprüche dürften die Folgen für Frankfurt überschaubar bleiben: Laut Ordnungsamt werden Daten abgeschlossener Vorgänge nach drei Monaten gelöscht. Und: Nur über Aktenzeichen und Zeugennamen lässt sich klären, ob Strafzettel von Privaten ausgestellt wurden.



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