Mittwoch, 19. August 2020

Sicherheitsdienstleistungsgesetz: Observations-und Inkassodienste




Falls das vom BDSW geforderte Gesetz über die privaten Sicherheitsdienste doch noch  in dieser Legislaturperiode ernsthaft beraten  wird, sollte man einen Abschnitt einfügen, der die unangenehmen Verwandten der großen Bewachungsdienstleister  reguliert.
Man sollte vor allem die Aktivitäten dieser Dienste einschränken und drastische Anforderungen formulieren:
Privaten Sicherheitsdiensten sollte nicht gestattet werden Bürger zu observieren:
1.. auf Friedhöfen, in Kirchen, in Arztpraxen, in Krankenhäusern, auf öffentlich zugänglichen Toiletten u.a. in Warenhäusern und Ämtern. in Banken und Bankautomatenstellen, in Naturschutzgebieten, in Museen, in Theatern, in Alters-und Pflegeheimen, vor ihren Wohnungen, Arbeitsämtern, in Apotheken und Sozialhilfestellen etc.
2.) Illegal Zugewanderte zu beschäftigen
3.) mit Teleobjektiven Aufnahmen zu fertigen und diese anderen Diensten zur Verfügung zu stellen  und zu verbreiten
4.) Tracker zu platzieren oder platzieren zu lassen,

Zur Überwachung dieser Dienste sind spezialisierte polizeiliche Einsatzgruppen zu bilden.
Wie das gehen soll, da die Polizei mit derartigen Diensten zusammenarbeitet,steht dahin.
Verstöße sind mit rigorosen Sanktionen zu ahnden, da die Beweislage schwierig ist, muss es sich richtig lohnen, gegen diese Dienste vorzugehen.

Sicherheitsdienstleistungsgesetz: Observations-und Inkassodienste

Falls das vom BDSW geforderte Gesetz über die privaten Sicherheitsdienste doch noch   in dieser Legislaturperiode ernsthaft ber...