Montag, 6. Januar 2020

Warum ein Gesetz für die privaten Sicherheitsdienste?

Die CDU hat die Ankündigung und das Versprechen in den Koalitionsvertrag gebracht, eine Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz vorzunehmen. Mit diesem Spartengesetz sollten die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig verbessert werden, mit dem Ziel damit für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit zu sorgen.
Verbunden war diese Ankündigung mit dem Lob, private Sicherheitsbetriebe leisteten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit.
Die Bundesinnenministerkonferenz hatte schon 2007/2008 den privaten Diensten attestiert, ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur des Landes zu sein.
Mit diesem Gesetzesvorhaben soll also auch eine politische Anerkennung verbunden sein.
Zu den Sicherheitsstandard gehören u.a. die Standards für Firmengründungen, die Ausbildung und Prüfung von Mitarbeitern, die Verlässlichkeitsprüfungen, die Bewaffnung im Bewachungsgewerbe, die Kontrolle der Firmen.
Die im BDSW zusammengeschlossenen privaten Sicherheitsfirmen machen nur einen kleinen Teil des Gewerbes aus, der größte Teil ist nicht organisiert. Es sind die vielen kleinen, z.T. wenig seriösen Firmen, die das Image der Branche negativ beeinflussen. Deshalb ist Hauptziel dieses Gesetzes  aus der Sicht des BDSW, dass sich die großen Firmen gegen die vielen kleinen Firmen absichern und schützen wollen, und zwar bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Sie wollen sozusagen die Billigkonkurrenz ausschließen, die wegen niedriger Standards beim Personal, der Ausbildung und der Ausstattung, preisgünstigere Angebote abgeben oder als Subunternehmer die Abgabe solcher Angebote ermöglichen können.
Wenn man dem BDSW mit einem derartigen Gesetz entgegenkommt, dann sollte er dazu beitragen, die Bürger vor den schwarzen Schafen seines Gewerbes zu sichern, wie das auch immer gehen mag.

Bisher finden sich die hauptsächlichen Regelungen in der Gewerbeordnung §34a.Das BMW war für die Kontrolle zuständig und ist zur Zeit bemüht, mit einigen Anfangsschwierigkeiten das neue Bewacherregister aufzubauen. Das letzte Gesetz, das Gesetz über das Bewachungsgewerbe, ist erst 2018 beschlossen worden, übrigens in der dritten Lesung nach 27 Minuten Debattenzeit.
Die Gesetzesmaterie erscheint schwierig, weil Teile der Tätigkeit privater Sicherheitsdienste auf etwas wackelige Rechtskonstruktionen wie etwa die „Beleihung“  oder  die Notwehr gestützt werden. Zudem sind viele Dinge von den Ländern geregelt worden und zwar wie üblich im Föderalismus sehr unterschiedlich. Man muss sich also auch noch die Kooperationsvereinbarungen zwischen Länderpolizeien und privaten Diensten ansehen, und fragen, wo die Grenze für Eingriffe in Grundrechte der Bürger zu ziehen sind.
Voraussetzung für ein derartiges Gesetz erscheint eine gründliche Bestandsaufnahme der realen Praxis der Kooperation  zwischen Polizeien und privaten Diensten und eine Evaluierung der Auslagerung von Sicherheitsdienstleistungen vom öffentlichen in den privaten Bereich. Ob dafür die Interessenunabhängigen Kapazitäten der Sicherheitsforschung vorhanden sind, ist zweifelhaft.

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