Sonntag, 5. Januar 2020

Koalitionsvereinbarung und private Sicherheitsdienste

Die Koalitionsvereinbarung von 2018 enthält manche von vielen übersehene Passagen. Darunter eine über ein zu schaffendes Spartengesetz für die privaten Sicherheitsdienste. Die Zahl der privaten Sicherheitsdienste ist inzwischen auf 6300 gewachsen. In den letzten Jahrzehnten ist ein kontinuierlicher Aufwuchs zu verzeichnen. Einige sprechen von Wildwuchs und vielen schwarzen Schafen im Gewerbe. Der Umsatz des Gewerbes soll bei etwa 8,5 Milliarden jährlich liegen. 
Zunächst der Text der Koalitionsvereinbarung im Bund von 2018.

Koalitionsvereinbarung 2018, Zeilen 5967-5970, Seite 127:


„Private Sicherheitsbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur 
Sicherheit. Durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz werden wir die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig verbessern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen.“ 
Bei der Zwischenbilanz der GroKo spielte das obige Vorhaben offensichtlich keine größere Rolle, was nichts über die gesellschafliche  Relevanz des Themas besagt. Das BMI ist inzwischen mit der Erarbeitung eines Entwurfs für ein Gesetz über private Sicherheitsdienste  beauftragt. Der BDSW schon seit einiger Zeit schwer aktiv.
Der Bürger steht inzwischen einem gewaltigen, undurchschaubar vernetzten Sicherheitsbereich gegenüber. 273000 Polizisten und 260 000 Mitarbeitern von privaten Sicherheitsfirmen. Dazu zehntausende von stundenweise Beschäftigten.
Die Perspektive für das Gesetzesvorhaben sollte sein, was dient dem Bürger, nicht, was wünscht sich der BDSW, der Bundesverband für die Sicherheitswirtschaft. Der BDSW hat bereits ein Eckpunktepapier vorgelegt.

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