Mittwoch, 19. August 2020

Sicherheitsdienstleistungsgesetz: Observations-und Inkassodienste




Falls das vom BDSW geforderte Gesetz über die privaten Sicherheitsdienste doch noch  in dieser Legislaturperiode ernsthaft beraten  wird, sollte man einen Abschnitt einfügen, der die unangenehmen Verwandten der großen Bewachungsdienstleister  reguliert.
Man sollte vor allem die Aktivitäten dieser Dienste einschränken und drastische Anforderungen formulieren:
Privaten Sicherheitsdiensten sollte nicht gestattet werden Bürger zu observieren:
1.. auf Friedhöfen, in Kirchen, in Arztpraxen, in Krankenhäusern, auf öffentlich zugänglichen Toiletten u.a. in Warenhäusern und Ämtern. in Banken und Bankautomatenstellen, in Naturschutzgebieten, in Museen, in Theatern, in Alters-und Pflegeheimen, vor ihren Wohnungen, Arbeitsämtern, in Apotheken und Sozialhilfestellen etc.
2.) Illegal Zugewanderte zu beschäftigen
3.) mit Teleobjektiven Aufnahmen zu fertigen und diese anderen Diensten zur Verfügung zu stellen  und zu verbreiten
4.) Tracker zu platzieren oder platzieren zu lassen,

Zur Überwachung dieser Dienste sind spezialisierte polizeiliche Einsatzgruppen zu bilden.
Wie das gehen soll, da die Polizei mit derartigen Diensten zusammenarbeitet,steht dahin.
Verstöße sind mit rigorosen Sanktionen zu ahnden, da die Beweislage schwierig ist, muss es sich richtig lohnen, gegen diese Dienste vorzugehen.

Dienstag, 14. Juli 2020

Sicherheitsdienstleistungsgesetz im Schnellverfahren?



Gregor Lehnert, der Vorsitzende des BDSW, signalisierte in der letzten oder vorletzten Ausgabe seiner Verbandszeitschrift dem Bundesinnenminister Horst Seehofer,  er stünde mit seinem Verband bereit, ganz schnell und problemlos ein Sicherheitsdienstleitungsgesetz mit dem BMI zusammen über die Bühne zu bringen.
Unser Innenminister sollte überlegen, ob die privaten Sicherheitsdienste, inzwischen angeblich genauso stark wie die deutsche Polizei, nicht doch  ein größeres  Problem darstellen. Vor allem müsste nicht nur auf die großen Sicherheitsfirmen geschaut werden, die die öffentlichen Aufträge unter sich aufteilen, und um einen seriösen Eindruck bemüht sind, sondern auch auf den „Wildwuchs“ im privaten Sicherheitsgewerbe.
Ich hoffe, dass die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen bei diesem Thema für öffentliches Bewusstsein sorgen werden.


Dienstag, 12. Mai 2020

Bewacherregister




Der BDSW  beklagt sich gern in seiner Verbandszeitschrift DSD über die Befüllung des neugeschaffenen Bewacher-Registers unter der Ägide des Wirtschaftsministeriums. Hauptgrund: Ziemlich viele Anmeldungen. Aber auch: Das Register soll zum Innenministerium wechseln. Unsere Sicherheitskräfte und einer ihrer  Hauptverbände fühlen sich  dort aufgewertet.
Die Bürger sind noch mehr interessiert daran, dass die Wildwuchsfirmen ihre Billigkräfte ohne Ausbildung registrieren lassen müssen, auch  Stundenkräfte, Rentner und Ex-Observationskräfte von Incassofirmen usw.
Diese Listen sollten von der Polizei überwacht werden. Zu prüfen wären Aufenthaltsstatus, Ausbildung und Vorstrafen.
Besonders interessant wäre es allerdings zu erfahren, wer in der unmittelbaren Nachbarschaft zu den ständig abrufbaren Observationskräften  und ihren Hintermännern gehört.
Die Spitzel zu kennen, kann in Phasen von Systemumbrüchen wichtig sein.


Mittwoch, 22. Januar 2020

Flüchtlinge ins private Sicherheitsgewerbe ?


Sprachtraining und Einstieg in die Sicherheitsbranche für Arbeitsuchende mit Migrationshintergrund (SESAM)
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Ziel dieses Kurses ist es, das Sprachniveau der Teilnehmer durch das Vermitteln, Anwenden, Erklären und Erfahren von Fachbegriffen des Rechts, der Sicherheitstechnik sowie der Thematik „Umgang mit Menschen“ so zu verbessern, dass diese nach Abschluss der fachsprachlichen Ausbildung in einen Vorbereitungslehrgang zum Erwerb der IHK-Sachkunde wechseln können. Die Schulung wird im Rahmen einer Kleingruppe bis maximal 10 Personen und im Umfang von 6 UE pro Tag absolviert.
Inhalte
· Rechtskunde – Begriffe und Wortschatz
· Kommunikation / Umgang mit Menschen – Begriffe und Wortschatz
· Vokabular Sicherheitstechnik und Unfallverhütung
Dauer
120 UE / 4 Wochen 
Durchführungsform
Teilzeit 
individuellen Einstieg:
Nein
Abschlussart
interne Prüfung
Zielgruppen
Arbeitssuchende mit Migrationshintergrund und Sprachniveau mind. B1
Zugang
Führungszeugnis ohne Eintrag
Preis
Auf Anfrage
Förderung
AVGS
Abschlussbezeichnung
interne Prüfung
Zertifizierungen
HZA Hanseatische Zertifizierungsagentur
Anmeldeschluss
Termine
Auf Anfrage 
Veranstaltungsorte
Auf Anfrage 
Ansprechpartner 
Herr
Lars
Burdyna
+49.40.3258420
Berlin
Herr
Mario
Reimann
+49.30.206097700
Bildungsanbieter
KG Protektor GmbH & Co
Steintorwall 4 / Glockengießerwall
20095 Hamburg
Datum
aktualisiert: 06.08.2019

 Protektor, eine vom BDSW zertifizierte Ausbildungsstätte des privaten Sicherheitsgewerbes, erschließt also mindestens seit  Mitte des Jahres 2019 den Markt der seit 2015 Zugewanderten, wie man sieht mit minimalen Bildungsansprüchen.Der BDSW fordert ein Spartengesetz für das private Sicherheitsgewerbe.  Klar ist jedoch, dass man damit die Bildungsdefizite nicht wegbekommt, auch wenn man die schönsten Standards ins Gesetz oder sonstwo hineinschreibt. Man denke an die Abbrecherquote bei den Azubis des Sicherheitsgewerbes, die über 50 Prozent liegt.

Falschparker-Kontrollen durch private Dienstleister illegal

OLG Frankfurt

Bild  online 21.1.2020, 13.49 Uhr

TROTZ OLG-URTEIL
Frankfurt will Falschparker-Kontrollen nicht ändern
019 nahm Frankfurt insgesamt 4,8 Mio Euro über Knöllchen für Verkehrsverstöße wie Falschparken ein2019 nahm Frankfurt insgesamt 4,8 Mio Euro über Knöllchen für Verkehrsverstöße wie Falschparken einFoto: Bernd Wüstneck / dpa
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veröffentlicht am 21.01.2020 - 13:49 Uhr
Frankfurt - Im November entschied das Oberlandesgericht, dass Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister rechtswidrig ist. Am Montag wurde das Urteil für rechtskräftig erklärt.
Nun erklärt die Stadt Frankfurt, sie wolle auch nach der „Knöllchen“-Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) ihre Kontrollen gegen Falschparker im gleichen Umfang beibehalten. Dafür werde nicht nur zusätzliches Personal benötigt, sondern ebenfalls mehr Parkautomaten, die in Bewohnerparkgebieten aufgestellt werden sollen.
Aktuell sind in Frankfurt 30 private und 120 städtische „Knöllchenschreiber“ im Einsatz. Auch andere Kommunen arbeiten mit Privaten. Trotz theoretischer Rückzahlungsansprüche dürften die Folgen für Frankfurt überschaubar bleiben: Laut Ordnungsamt werden Daten abgeschlossener Vorgänge nach drei Monaten gelöscht. Und: Nur über Aktenzeichen und Zeugennamen lässt sich klären, ob Strafzettel von Privaten ausgestellt wurden.



Donnerstag, 16. Januar 2020

Enquetekommission „Die Sicherheitsarchitektur des Landes und das private Sicherheitsgewerbe"


Ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz auf der Basis der vom BDSW vorgelegten Eckpunkte soll Anerkennung für das Sicherheitsgewerbe bringen, vor allem aber Probleme der Praxis lösen und den Interessen der größeren Firmen des  privaten Sicherheitsgewerbes dienen. 
Ohne Zweifel wäre es gut, die mit einem Gesetz  über die privaten Sicherheitsdienste verbundenen Probleme noch vor dem Referentenentwurf gründlich aufzubereiten, es sind dies vor allem die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit des privaten Sicherheitsgewerbes, eine Neuordnung der öffentlichen Auftragsvergabe, Standards für die Zulassung von Firmen, Ausbildungsstandards, waffengesetzliche Regelungen , die Grenzen zwischen hoheitlichen und privaten Sicherheitsleistungen(Gewaltmonopol, hoheitliche Aufgaben).
Aus der Sicht des Bürgers und wohl auch des Gesetzgebers sollte die Sache jedoch umfassender und gründlicher angegangen werden.
Dazu könnte gemäß GO des Deutschen Bundestags eine Enquetekommission eingesetzt werden.
Folgende Themenkomplexe  wären  zu bearbeiten:
Welche Rolle spielen die privaten Dienste bereits in der Sicherheitsarchitektur des Landes? Wie ist der Bürger durch die Privatisierung von Sicherungsaufgaben betroffen?
Eine Hauptaufgabe dieser Kommission wäre es, den gesamten Prozess der Auslagerung ursprünglich öffentlicher Sicherheitsleistungen auf Private zu evaluieren. Wie es scheint hat es diesen Versuch bisher noch nicht gegeben. Die Folgen für die öffentlichen Haushalte, aber auch für die Polizei wären zu ermitteln. Konnte sich die Polizei verstärkt anderen, möglicherweise neuen Aufgaben widmen? Welche rechtlichen Probleme haben sich durch den Prozess der Aufgabenverlagerung ergeben? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit von Polizeien und privaten Sicherheitsdiensten?(Kooperationsvereinbarungen auf Länderebene)
Gibt es einen illegalen Graubereich?
Welche gesellschaftlichen Ursachen hat der wachsende Bedarf an Sicherheitsdienstleistungen? Warum stößt die Verschärfung der Ausbildungsstandards für das Sicherheitsgewerbe so deutlich an reale Grenzen, erinnert sei an die Abbrecherquote bei den AZUBIS des Sicherheitsgewerbes?
Den Bürger interessiert möglicherweise noch mehr , welche Rolle die vielen kleinen Detekteien vor Ort spielen, wie verbreitet deren Einsatz in seinem privaten Umfeld bereits ist.  In welchem Maße und mit welchen Folgen werden Arztpraxen, Krankenhäuser, öffentliche Gebäude wie Gerichte  und bereits ganze Wohngebiete beschützt(Wohngebietsstreifen).
 Wie kann der Bürger gegen Firmen geschützt werden, die Observation bis in den letzten Ortsteil der Republik, auch demonstrative Observation und die Installation von Trackern und anderen illegalen Überwachungsinstrumenten anbieten.
Viele Bürger fürchten eine privat organisierte Variante eines Überwachungssystems, die durch die vielen zur Verfügung stehenden prekär beschäftigten Kurzzeitkräfte des privaten Sicherheitsgewerbes ermöglicht wird.

Dass die Bestellung einer Kommission wegen der unterschiedlichen politischen Interessen der Fraktionen schwierig sein kann, zeigte  die  kürzliche Ablehnung des Antrags der FDP zur Einsetzung einer Kommission zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur. Bei einer Enquetekommission ist „lediglich“ das erforderliche Quorum zusammenzubringen.
Nur den Entwurf des BMI abzuwarten, zu diskutieren, möglicherweise ein Hearing anzuberaumen, wird der Bedeutung des Problemkomplexes nicht mehr gerecht. Eine Aufarbeitung der Materie durch unabhängige Experten erscheint auch nötig, weil ein großer Teil der Sicherheitsforschung  in Deutschland Interessen-orientiert stattfindet.
Eine nötige, breitere öffentliche Diskussion könnte durch eine längere öffentliche Aufarbeitungsphase ebenfalls gefördert werden.
Die Schweiz kann da Vorbild sein, die , wenn ich es recht erinnere, allein schon über die Rechte und Möglichkeiten der Sozialdetektive eine breite Diskussion geführt und auch über eine Vorlage abgestimmt hat.

Sonntag, 12. Januar 2020

Deutscher Bundestag: keine große Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur

Ich beschäftige mich hier mit dem unten erläuterten FDP-Antrag, weil seine Behandlung erkennen lässt, welche Chancen mein noch zu entwickelnder Vorschlag für eine Kommission oder Enquete-Kommission „Reform der Sicherheitsarchitektur mit dem Schwerpunkt private Sicherheitsdienste und ihre Beziehungen zu den Sicherheitsorganen in Bund und Ländern“ bei den Fraktionen des Bundestags hätte.
Am Donnerstag, den 19.12.2019 hat der Deutsche Bundestag in namentlicher Abstimmung den Antrag der FDP-Fraktion Drs.19/7424 v.29.1.2019 durch Annahme einer ablehnenden Ausschussempfehlung des Innenausschusses abgelehnt. Abgegebene Stimmen: 648; 506 ja,139 nein,3 Enthaltungen;
Der Antrag trägt den etwas langen, aber dafür aussagekräftigen Titel: “Terrorismus effektiv bekämpfen-Verantwortlichkeiten klären-Einsetzung einer Kommission zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur-Föderalismuskommission III“.
FDP und Grüne traten für den FDP-Antrag ein, da sie die Gründe für das Scheitern der Sicherheitsorgane beim Attentat am Breitscheidplatz auch gerade in strukturellen Defiziten der föderalen Sicherheitsstruktur sehen, die eine Art kollektive Verantwortungslosigkeit bewirken. Am unkritischten steht die SPD-Fraktion(Uli Grötsch; Susanne Mittag, ) den Defiziten der föderalen Sicherheitsarchitektur gegenüber. Die Regierungsparteien haben wohl auch kein Interesse, dem Sicherheitsbereich und den Defiziten bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Internet-Kriminalität größere öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen. Die Linke sieht im Versagen der Sicherheitskräfte (Berliner Breitscheidplatz, NSU)eher Umsetzungsdefizite von Gesetzen. Die Regierungsfraktionen wiesen auf die in der Tat erheblichen Stellenvermehrungen bei den Sicherheitsorganen des Bundes und die konkreten anstehenden Gesetzesvorhaben Bundespolizeigesetz und Bundesverfassungsschutzgesetz  hin.
Die FDP sieht weiteren zentralen Koordinierungsbedarf u.a. beim Verfassungsschutz und die Notwendigkeit Einrichtungen im Graubereich eine gesetzliche Grundlage zu geben und damit mehr parlamentarische Kontrolle zu schaffen(GTAZ;GETZ;GIZ; NCAZ;GASIM)Bundesorgane sollen vermehrt eine Zentralstellenfunktion übernehmen.
Ob die von der FDP vorgeschlagene Kommission wirklich in einem Jahr ihre Ergebnisse präsentieren und eine große Öffentlichkeitswirkung erzielen könnte, mag bezweifelt werden. 
Dieser Antrag der FDP ist zweifellos ein Beitrag zu einer verstärkten Diskussion über die Defizite der Sicherheitsarchitektur und die Verbesserung der Arbeit der Sicherheitsorgane.

Sicherheitsdienstleistungsgesetz: Observations-und Inkassodienste

Falls das vom BDSW geforderte Gesetz über die privaten Sicherheitsdienste doch noch   in dieser Legislaturperiode ernsthaft ber...