Ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz auf der Basis der vom BDSW vorgelegten Eckpunkte soll Anerkennung für das Sicherheitsgewerbe bringen, vor allem aber Probleme der Praxis lösen und den Interessen der größeren Firmen des privaten Sicherheitsgewerbes dienen.
Ohne Zweifel wäre es gut, die mit einem Gesetz über die privaten Sicherheitsdienste verbundenen Probleme noch vor dem Referentenentwurf gründlich aufzubereiten, es sind dies vor allem die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit des privaten Sicherheitsgewerbes, eine Neuordnung der öffentlichen Auftragsvergabe, Standards für die Zulassung von Firmen, Ausbildungsstandards, waffengesetzliche Regelungen , die Grenzen zwischen hoheitlichen und privaten Sicherheitsleistungen(Gewaltmonopol, hoheitliche Aufgaben).
Aus der Sicht des Bürgers und wohl auch des Gesetzgebers sollte die Sache jedoch umfassender und gründlicher angegangen werden.
Dazu könnte gemäß GO des Deutschen Bundestags eine Enquetekommission eingesetzt werden.
Folgende Themenkomplexe wären zu bearbeiten:
Welche Rolle spielen die privaten Dienste bereits in der Sicherheitsarchitektur des Landes? Wie ist der Bürger durch die Privatisierung von Sicherungsaufgaben betroffen?
Eine Hauptaufgabe dieser Kommission wäre es, den gesamten Prozess der Auslagerung ursprünglich öffentlicher Sicherheitsleistungen auf Private zu evaluieren. Wie es scheint hat es diesen Versuch bisher noch nicht gegeben. Die Folgen für die öffentlichen Haushalte, aber auch für die Polizei wären zu ermitteln. Konnte sich die Polizei verstärkt anderen, möglicherweise neuen Aufgaben widmen? Welche rechtlichen Probleme haben sich durch den Prozess der Aufgabenverlagerung ergeben? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit von Polizeien und privaten Sicherheitsdiensten?(Kooperationsvereinbarungen auf Länderebene)
Gibt es einen illegalen Graubereich?
Welche gesellschaftlichen Ursachen hat der wachsende Bedarf an Sicherheitsdienstleistungen? Warum stößt die Verschärfung der Ausbildungsstandards für das Sicherheitsgewerbe so deutlich an reale Grenzen, erinnert sei an die Abbrecherquote bei den AZUBIS des Sicherheitsgewerbes?
Den Bürger interessiert möglicherweise noch mehr , welche Rolle die vielen kleinen Detekteien vor Ort spielen, wie verbreitet deren Einsatz in seinem privaten Umfeld bereits ist. In welchem Maße und mit welchen Folgen werden Arztpraxen, Krankenhäuser, öffentliche Gebäude wie Gerichte und bereits ganze Wohngebiete beschützt(Wohngebietsstreifen).
Wie kann der Bürger gegen Firmen geschützt werden, die Observation bis in den letzten Ortsteil der Republik, auch demonstrative Observation und die Installation von Trackern und anderen illegalen Überwachungsinstrumenten anbieten.
Viele Bürger fürchten eine privat organisierte Variante eines Überwachungssystems, die durch die vielen zur Verfügung stehenden prekär beschäftigten Kurzzeitkräfte des privaten Sicherheitsgewerbes ermöglicht wird.
Dass die Bestellung einer Kommission wegen der unterschiedlichen politischen Interessen der Fraktionen schwierig sein kann, zeigte die kürzliche Ablehnung des Antrags der FDP zur Einsetzung einer Kommission zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur. Bei einer Enquetekommission ist „lediglich“ das erforderliche Quorum zusammenzubringen.
Nur den Entwurf des BMI abzuwarten, zu diskutieren, möglicherweise ein Hearing anzuberaumen, wird der Bedeutung des Problemkomplexes nicht mehr gerecht. Eine Aufarbeitung der Materie durch unabhängige Experten erscheint auch nötig, weil ein großer Teil der Sicherheitsforschung in Deutschland Interessen-orientiert stattfindet.
Eine nötige, breitere öffentliche Diskussion könnte durch eine längere öffentliche Aufarbeitungsphase ebenfalls gefördert werden.
Die Schweiz kann da Vorbild sein, die , wenn ich es recht erinnere, allein schon über die Rechte und Möglichkeiten der Sozialdetektive eine breite Diskussion geführt und auch über eine Vorlage abgestimmt hat.